In unserer Praxis gibt es verschiedene Abrechnungsmöglichkeiten, welche wir nachfolgend vorstellen möchten. Grundsätzlich gibt es in Deutschland aktuell zwei Möglichkeiten, um in einer eigenen Praxis tätig zu werden. Diese Tätigkeiten sind Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Somit wird die Chiropraktik der Übergruppe der Heilpraktiker zugeordnet.
- privaten Krankenkassen
- Beihilfen
- privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktiker
Ob eine Erstattung unserer Kosten übernommen wird und ich welcher Höhe, richtet sich jedoch immer nach Ihrem vereinbarten Tarif mit Ihrer Versicherung. Es empfiehlt sich, vorab mit Ihrer Krankenversicherung Rücksprache zu halten oder die erste Abrechnung von uns zur Probe einzureichen. Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, können Sie uns gern jederzeit ansprechen.
Für gesetzlich versicherte Patienten, stellt die Chiropraktik eine Privatleistung dar und muss in der Regel vollständig als Selbstzahler übernommen werden. Da wir ein ordentliches Mitglied beim DAGC sind, empfiehlt sich dennoch die Nachfrage bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Die Abrechnung unserer Termine erfolgt direkt im Anschluss an Ihre Behandlung. Sie erhalten selbstverständlich einen Beleg. Sie können zwischen folgenden Zahlarten wählen: